Die TDI – GmbH hat die Zulassung für Arbeiten in kerntechnischen Anlagen nach § 15 der Strahlenschutzverordnung. Diese ermöglicht es uns in allen kerntechnischen Anlagen weltweit Personal überlassen zu können. Zudem sind nahezu alle unsere gewerblichen Mitarbeiter sicherheitsüberprüft, mit einem Strahlenpass sowie mit der jährlich zu wiederholenden Strahlenschutzuntersuchung ausgestattet.
Dadurch gewährleisten wir unseren Kunden eine schnelle Personalgestellung und einen reibungslosen Ablauf der Revisionen. Viele namhafte Unternehmen und auch einige Betreiber von kerntechnischen Anlagen selbst wissen unseren Service zu schätzen. In unserem Hause verfügen wir über zwei Strahlenschutzbeauftragte, sodass eine optimale Belehrung unserer Mitarbeiter, Pflege der Strahlenpässe und Dosimeter sowie aller anderen relevanten Daten garantiert ist.
Darüber hinaus arbeiten wir auch für einige unserer Kunden als externe Strahlenschutzbeauftragte. Das bedeutet, dass wir für Unternehmen die nicht über die entsprechenden Genehmigungen verfügen und / oder sich nicht mit den behördlichen Auflagen und den Bestimmungen der einzelnen Kernkraftwerke befassen möchten, die oben erwähnten Aufgaben nach § 15 der Strahlenschutzverordnung übernehmen.